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Unternehmerpflichten - Gesetzliche Grundlagen
Die BGV A3 - Prüfung ist für alle Unternehmen erforderlich.
Dies ergibt sich aus der „Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit“. Diese Unfallverhütungsvorschrift, die sich auf „Elektrische
Anlagen und Betriebsmittel“ bezieht, hatte früher die Kurzbezeichnung VBG4 bzw. BGV A2
und wurde 2005 umbenannt in BGV A3.
Hier auszugsweise die Grundsätze dieser Vorschrift:
§ 3 Grundsätze
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur
von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den
elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der
Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel
festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln,
so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und,
falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage
oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.
Die in der BGV A3 festgelegten Bestimmungen und Durchführungsanweisungen legen fest,
wie die Prüfung in Unternehmen zu erfolgen hat.
Unsere Sachverständigen sind mit dieser Vorschrift bestens vertraut und haben jahrelange
Erfahrung bei der Umsetzung der Prüfungsanforderungen in der Praxis.