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Unternehmerpflichten - Gesetzliche Grundlagen
 
Die BGV A3 - Prüfung ist für alle Unternehmen erforderlich. Dies ergibt sich aus der „Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“. Diese Unfallverhütungsvorschrift, die sich auf „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ bezieht, hatte früher die Kurzbezeichnung VBG4 bzw. BGV A2 und wurde 2005 umbenannt in BGV A3.
 
Hier auszugsweise die Grundsätze dieser Vorschrift:
§ 3 Grundsätze
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instand gehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.
(2) Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden. Die in der BGV A3 festgelegten Bestimmungen und Durchführungsanweisungen legen fest, wie die Prüfung in Unternehmen zu erfolgen hat.
 
Unsere Sachverständigen sind mit dieser Vorschrift bestens vertraut und haben jahrelange Erfahrung bei der Umsetzung der Prüfungsanforderungen in der Praxis.